Compliance

Bei KOCHS ist uns Transparenz schon immer wichtig. Mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems gehen wir nun den nächsten Schritt.

Hinweisgebersystem | Beschwerdeverfahren

Um Rechtsverstöße zu vermeiden oder aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von sogenannten Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie ((EU) 2019/1937) erlassen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der genannten Richtlinie.

Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich eines Beschwerdeverfahrens erfolgt bei KOCHS über die Einrichtung eines entsprechenden Meldesystems, bestehend aus Meldeportal und Hotline.

Über das Meldesystem können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechtsverstöße melden. Meldungen können anonym und vertraulich abgegeben werden. Die Meldung erreicht die Integrity GmbH als mit der Handhabung von Hinweisen extern beauftragte Ombudsstelle.

Weitere Informationen stehen auf dem Hinweisgeberportal bereit.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf eine Dienstleistung von KOCHS unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner.